Berlin Praxis – externer Datenschutzbeauftragter für Praxen und Ärzte
Servicemitarbeiter – IT & EDV Systemhaus
Wir beraten Sie gerne – Rufen Sie einfach an.
Grundlage:
Art. 37 DSGVO Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn
- die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln,
- die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder
- die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht.
- Eine Unternehmensgruppe darf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ernennen, sofern von jeder Niederlassung aus der Datenschutzbeauftragte leicht erreicht werden kann.
- Falls es sich bei dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde oder öffentliche Stelle handelt, kann für mehrere solcher Behörden oder Stellen unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter benannt werden.
- In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen können der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter oder Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, einen Datenschutzbeauftragten benennen; falls dies nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist, müssen sie einen solchen benennen. Der Datenschutzbeauftragte kann für derartige Verbände und andere Vereinigungen, die Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter vertreten, handeln.
- Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.
- Der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sein oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen.
- Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit.
Sie suchten eine IT Firma in Berlin, Potsdam, Brandenburg bzw. bundesweit, für Ihre Praxis oder MVZ?
Sie möchten TOP Beratung und Service?
Wir beraten Sie gerne.
IT Firma – Systemhaus IT – Service aus einer Hand
IHR Servicemitarbeiter – IT & EDV Systemhaus GmbH
https://www.systemhaus.it
Niederlassung Berlin City
Brandenburgische Str. 38
10707 Berlin
Tel: +49 (0)30 54874086
Fax: +49 (0)30 64074526
Niederlassung Falkensee City
Poststr. 26
14612 Falkensee
Tel: +49 (0)3322 8509070
Fax: +49 (0)3322 8509076
E-Mail: team@systemhaus.it
Berlin und Umland
Havelland – Falkensee – Dallgow – Wustermark
Potsdam
IT Ärger in der Praxis? Ihre IT Experten vom IT-Systemhaus sind auch Ihnen behilflich.
Sie suchten Online Marketing für Ihre Praxis ?